Pflegebedürftige Personen in der häuslichen Pflege können einen monatlichen Entlastungsbetrag geltend machen. Der Betrag ist zweckgebunden und für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen gedacht.
Ein wichtiger Punkt beim Einsatz von Mitteln für zusätzliche Betreuungsleistungen ist, das diese Leistungen qualitätsgesichert sind. Wir bieten durch unsere examinierten Mitarbeiter verschieden Leistungen an, die im Rahmen dieser Vorgaben in Anspruch genommen werden können.
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